Veröffentlichung des Urteils
IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz, Abteilung 14, erkennt durch den Richter Mag. Matthias Kaltenböck in der Rechtssache der klagenden Partei Bundesarbeiterkammer, Prinz-Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien, vertreten durch Dr. Sebastian Schumacher, Rechtsanwalt in 1030 Wien, wider die beklagte Partei NKL Bodyfit GmbH, FN 519359p, Kärntner Straße 532/1.OG, 8054 Seiersberg-Pirka, vertreten durch die Kapp & Partner Rechtsanwälte GmbH in 8054 Graz-Seiersberg, wegen Unterlassung (EUR 30.500,00) und Urteilsveröffentlichung (EUR 4.400,00), nach mit beiden Streitteilen durchgeführter, öffentlicher und mündlicher Streitverhandlung zu Recht:
1.Die beklagte Partei ist schuldig, die Verwendung der nachstehend genannten Klauseln oder sinngleicher Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern binnen einem Monat zu unterlassen und es weiters ab sofort zu unterlassen, sich auf diese oder sinngleiche Klauseln zu berufen:
Klausel 1 (AGB 12 Monatsbindung, Pkt 5.1.)
„Innerhalb dieser Laufzeit ist der Vertrag unkündbar. Sobald der Vertrag eine Gesamtlaufzeit von zwölf Monaten erreicht hat, wird dieser automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert. Ab diesem Zeitpunkt steht beiden Vertragsparteien ein monatliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zu.“
Klausel 2 (AGB 12 Monatsbindung, Pkt 5.2.)
„Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass er durch fristgerechte Kündigung die automatische Verlängerung des Vertrages gem. 5.1. verhindern kann. Eine Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der jeweiligen Vertragsperiode erfolgen. Der Unternehmer verpflichtet sich, das Mitglied rechtzeitig zu Beginn der Kündigungsfrist schriftlich (Brief, E-Mail oder SMS) auf die Möglichkeit der Kündigung hinzuweisen. Diese Information wird so erfolgen, dass das Mitglied seine Kündigung innerhalb der vorgesehenen Kündigungsfrist fristgerecht einreichen kann.“
Klausel 3A
„Mitgliedsbeitrag Ultra All In 12 Monate 50,94€ inkl. MwSt. / monatlich
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen (unkündbare Vertragslaufzeit). Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Der Vertragsbeginn wird auf den ersten des Folgemonats vereinbart. Der laufende Monat wird aliquot verrechnet (Vorabnutzung). Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.“
Klausel 3B
„Mitgliedsbeitrag Basic 12 Monate 44,94€ inkl. MwSt. / monatlich
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen (unkündbare Vertragslaufzeit). Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Der Vertragsbeginn wird auf den ersten des Folgemonats vereinbart. Der laufende Monat wird aliquot verrechnet (Vorabnutzung). Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.“
Klausel 3C
„Mitgliedsbeitrag Ultra All In Schüler Studenten Auszubildende 12 Monate 38,94€ inkl. MwSt. / monatlich
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen (unkündbare Vertragslaufzeit). Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Der Vertragsbeginn wird auf den ersten des Folgemonats vereinbart. Der laufende Monat wird aliquot verrechnet (Vorabnutzung). Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.“
Klausel 3D
„Mitgliedsbeitrag Basic Schüler Studenten Auszubildende 12 Monate 32,94€ inkl. MwSt. / monatlich
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen (unkündbare Vertragslaufzeit). Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Der Vertragsbeginn wird auf den ersten des Folgemonats vereinbart. Der laufende Monat wird aliquot verrechnet (Vorabnutzung). Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.“
Klausel 4 (AGB 6 Monatsbindung Pkt 5.1.)
„Innerhalb dieser Laufzeit ist der Vertrag unkündbar. Erfolgt keine Kündigung durch eine der Vertragsparteien, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere sechs Monate. Diese automatische Verlängerung tritt jeweils mit Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Kraft und kann bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von zwölf Monaten sohin einmal wiederholt werden. Sobald der Vertrag eine Gesamtlaufzeit von zwölf Monaten erreicht hat, wird dieser automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert. Ab diesem Zeitpunkt steht beiden Vertragsparteien ein monatliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zu.“
Klausel 5A
Mitgliedsbeitrag Ultra All In 6 Monate 67,92€ inkl. MwSt. / monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Nach Erreichen der maximalen Bindung kann der Vertrag jeweils mit gleicher Kündigungsfrist zum Ende einer monatlichen Trainingsperiode gekündigt werden. Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 5B
Mitgliedsbeitrag Basic 6 Monate 59,92€ inkl. MwSt. / monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Nach Erreichen der maximalen Bindung kann der Vertrag jeweils mit gleicher Kündigungsfrist zum Ende einer monatlichen Trainingsperiode gekündigt werden. Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 5C
Mitgliedsbeitrag Ultra All In Schüler Studenten Auszubildende 6 Monate 51,92€ inkl. MwSt. / monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Nach Erreichen der maximalen Bindung kann der Vertrag jeweils mit gleicher Kündigungsfrist zum Ende einer monatlichen Trainingsperiode gekündigt werden. Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 5D
Mitgliedsbeitrag Basic Schüler Studenten Auszubildende 6 Monate 43,92€ inkl. MwSt. / monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Nach Erreichen der maximalen Bindung kann der Vertrag jeweils mit gleicher Kündigungsfrist zum Ende einer monatlichen Trainingsperiode gekündigt werden. Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 6 (AGB 3 Monatsbindung Pkt 5.1.)
„Innerhalb dieser Laufzeit ist der Vertrag unkündbar. Erfolgt keine Kündigung durch eine der Vertragsparteien, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere drei Monate. Diese automatische Verlängerung tritt jeweils mit Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Kraft und kann bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von zwölf Monaten sohin dreimal wiederholt werden. Sobald der Vertrag eine Gesamtlaufzeit von zwölf Monaten erreicht hat, wird dieser automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert. Ab diesem Zeitpunkt steht beiden Vertragsparteien ein monatliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zu.“
Klausel 7A
Mitgliedsbeitrag Ultra All In 3 Monate 76,41€ inkl. MwSt. / monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Danach gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 7B
Mitgliedsbeitrag Basic 3 Monate 67,41€ inkl. MwSt. / monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Danach gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 7C
Mitgliedsbeitrag Ultra All In Schüler Studenten Auszubildende 3 Monate 58,41€ inkl. MwSt. / monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Danach gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 7D
Mitgliedsbeitrag Basic Schüler Studenten Auszubildende 3 Monate 49,41€ inkl. MwSt. / monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Danach gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
2.Der klagenden Partei wird die Ermächtigung erteilt, den klagsstattgebenden Teil des Urteilsspruches mit Ausnahme der Kostenentscheidung binnen sechs Monaten einmal im redaktionellen Teil der Sonntagsausgabe der Kronen Zeitung, Regionalausgabe Steiermark, auf Kosten der beklagten Partei mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien, sowie den fettgedruckten Zusätzen, dass die beklagte Partei unter der Marke Clever Fit auftritt und Fitnessstudios an den Adressen 8600 Bruck an der Mur, Roseggerstraße 16 und 8700 Leoben, Kärntner Straße 315/Top 1 betreibt, und in Fettdruckumrandung in Normallettern zu veröffentlichen.
3.Die beklagte Partei ist schuldig, den klagsstattgebenden Teil des Urteilsspruchs mit Ausnahme des Ausspruchs über die Kosten binnen sechs Wochen für die Dauer von 90 Tagen auf den Websites www.cleverfit-leoben.at und www.clever-fit-bruck.at oder, sollten sich die Internetadressen ändern, auf den von der beklagten Partei betriebenen Websites derart zu veröffentlichen bzw. die Veröffentlichung durch den Betreiber der Websites zu veranlassen, dass die Veröffentlichung unabhängig vom Endgerät, von dem die Seite aufgerufen wird, auf der Startseite in einem rechteckigen Fenster in der Größe zumindest eines Viertels der Bildschirmoberfläche, die bei Eingabe der Internetadresse in der Adresszeile des Webbrowsers erscheint, aufrufbar sein muss, wobei sie in Fettumrandung und mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien, ansonsten hinsichtlich Schriftgröße, Schriftfarbe, Farbe des Hintergrundes und Zeilenabständen so vorzunehmen ist wie auf den Websites www.cleverfit-leoben.at und www.clever-fit-bruck.at im Textteil üblich.
4.Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 7.258,56 (darin enthalten EUR 1.077,76 an USt und EUR 792,00 an Barauslagen) bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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